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Nach zahlreichen Protesten hat die Bundesregierung die Regelungen für die Besteuerung von Autogas und Erdgas nach 2018 im Energie- und Stromsteuergesetz noch einmal überarbeitet. Damit ist die geplante Abschaffung des Steuervorteils für Autogas  ab 2019 vom Tisch, allerdings besteht immer noch eine Ungleichbehandlung zu Erdgas.

Die aktuelle Bundesregierung wird wohl die im Koalitionsvertrag beschlossene Verlängerung der Autogas-Steuer-Begünstigung nicht durchführen! Wir von autogasvergleich.de möchten daher die folgende Petition unterstützen und hoffen auch auf DEINE Unterschrift!!!

Gute Zeichen für Autogas-Fahrer aus Berlin. Bei den Verhandlungen zum neuen Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU wurden auch die steuerlichen Vorteile für Autogas und Erdgas berücksichtigt. Wie damit weiter verfahren wird steht auf Seite 44 des Vertrages...

Am 29.06.2006 hat der Deutsche Bundestag die Besteuerung von alternativen Kraftstoffen wie Erd- und Flüssiggas (Autogas/LPG) neu geregelt. Diese Neuregelung des EnergieStG (Energie-Steuergesetz) sieht eine Steuerbegünstigung bis ins Jahr 2018 vor.
Freigegeben in Autogas-Wissen
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