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Samstag, 03 Juni 2017 16:42

Steuervorteil für Autogas bleibt bis Ende 2022

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Nach zahlreichen Protesten hat die Bundesregierung die Regelungen für die Besteuerung von Autogas und Erdgas nach 2018 im Energie- und Stromsteuergesetz noch einmal überarbeitet. Damit ist die geplante Abschaffung des Steuervorteils für Autogas  ab 2019 vom Tisch, allerdings besteht immer noch eine Ungleichbehandlung zu Erdgas.


Folgende Regelungen für die Besteuerung von Autogas werden ab 1. Januar 2019 in Kraft treten:

- bis zum Ende des Jahres 2022 wird der Steuervorteil für Autogas verlängert

- pro Jahr erfolgt dann aber eine Veringerung des Steuervorteils um 20%, umgerechnet also 3 Cent pro Liter pro Jahr (2019=20%, 2020=40%, 2021=60%, 2022=80%, ab 2023 volle 100%)

- ab 2023 gibt es keine Steuervorteile mehr für Autogas und es wird der volle Steueranteil in Höhe von 409,00 EUR / 1000 Liter Autogas fällig

Für Erdgas gilt die Steuerermäßigung insgesamt bis 2026, als 4 Jahre länger, soll aber auch hier ab 2024 schrittweise abgeschmolzen werden.

Gelesen 10666 mal Letzte Änderung am Samstag, 03 Juni 2017 17:19
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